FÖRDERFÄHIG sind wohl nur folgende Ausgaben: Betrieblicher Sach-und Finanzaufwand wie z.B. Mieten und Pachten, Zins- und Tilgungsraten für Kredite, Leasingraten, Aufwendungen für Steuerberatung sowie offene Warenrechnungen. ⁠ NICHT FÖRDERFÄHIG sind Personalkosten und z.B. Sozialversicherungsbeiträge, Kosten für eine private Krankenversicherung und/oder Altersvorsorge. Investitionen oder Reparaturen sind nur förderfähig, wenn sie zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs dringend notwendig sind. ⁠ ACHTEN Sie darauf, dass JEDES BUNDESLAND UNTERSCHIEDLICHE Förderbedingungen aufgestellt hat. Bewahren Sie unbedingt die Berechnung des Bedarfes zum Antragszeitpunkt auf! ⁠