FÖRDERFÄHIG sind wohl nur folgende Ausgaben: Betrieblicher Sach-und Finanzaufwand wie z.B. Mieten und Pachten, Zins- und Tilgungsraten für Kredite, Leasingraten, Aufwendungen für Steuerberatung sowie offene Warenrechnungen. NICHT FÖRDERFÄHIG sind Personalkosten und z.B. Sozialversicherungsbeiträge, Kosten für eine private Krankenversicherung und/oder Altersvorsorge. Investitionen oder Reparaturen sind nur förderfähig, wenn sie zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs dringend notwendig sind. ACHTEN Sie darauf, dass JEDES BUNDESLAND UNTERSCHIEDLICHE Förderbedingungen aufgestellt hat. Bewahren Sie unbedingt die Berechnung des Bedarfes zum Antragszeitpunkt auf!
WEITERE DETAILS zum Corona Soforthilfeprogramm Bayern.
5.05.2020
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.