Für den Zeitraum September bis Dezember 2020 gibt es das ZUSCHUSSPROGRAMM Überbrückungshilfe II, welches ERLEICHTERTE FÖRDERBEDINGUNGEN beinhaltet. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums (https://cutt.ly/of4f3ob).
Sollten Sie Fragen hierzu haben stehen wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch zur Verfügung.