Für den Zeitraum September bis Dezember 2020 gibt es das ZUSCHUSSPROGRAMM Überbrückungshilfe II, welches ERLEICHTERTE FÖRDERBEDINGUNGEN beinhaltet. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums (https://cutt.ly/of4f3ob).
Sollten Sie Fragen hierzu haben stehen wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.