Es gilt für Soloselbständige, Freiberufler sowie gewerbliche Unternehmer. Antragsberechtigt ist, wer in den Monaten April und Mai 2020 zusammen einen Umsatzausfall von mindestens 60% im Vergleich zum Vorjahr nachweisen kann. Sie bezuschusst in Abhängigkeit des weiteren Ausfalls die monatlichen Fixkosten Juni, Juli und August.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Überbrückungshilfe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ueberbrueckungshilfe-1759738.