Es gilt für Soloselbständige, Freiberufler sowie gewerbliche Unternehmer. Antragsberechtigt ist, wer in den Monaten April und Mai 2020 zusammen einen Umsatzausfall von mindestens 60% im Vergleich zum Vorjahr nachweisen kann. Sie bezuschusst in Abhängigkeit des weiteren Ausfalls die monatlichen Fixkosten Juni, Juli und August.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Überbrückungshilfe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ueberbrueckungshilfe-1759738.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.