Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass keine steuerliche Förderung im Rahmen der „Wohnraumoffensive“ von Bund, Ländern und Gemeinden erfolgt, wenn ein vermietetes Wohngebäude abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Auch dann nicht, wenn die Sanierung des Gebäudes auf einen zukunftsfähigeren Standard als unwirtschaftlich anzusehen ist. Voraussetzung für die Förderung ist nach Ansicht des Gerichts, dass nach einer baulichen Maßnahme insgesamt mehr Wohnraum zur Verfügung steht als zuvor.