Beachten Sie die rechtlichen und eventuell steuerlichen Konsequenzen, wenn Sie oder Ihre Eltern in Nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften zusammenleben. Hier gibt es im Pflege- oder im Erbfall erhebliche Auswirkungen mit Einfluss auf das ganze Familiengefüge beider Partner. Schenkungstatbestände, rückwirkende Ansprüche aus unentgeltlichem Wohnen, Pflicht zum Auszug, fehlender Unterhalt, kein Betreuungsrecht, … Prüfen Sie die aktuelle Lage und schaffen Sie hierzu rechtzeitig VERBINDLICHE Vereinbarungen. Gerne beraten wir Sie hierzu!