Aktuell wurde das Gesetz zur Förderung der E-Mobiliät veröffentlicht. Es enthält u.a. Vereinfachungsregeln hinsichtlich dem Umgang mit Ladesäulen am Wohnort von Arbeitnehmern und Möglichkeiten zur Abrechnung von Aufladungen. Eine Steuerbefreiung gibt es zum Beispiel für Ladestrom, den die Arbeitnehmer an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung ihres Arbeitgebers oder einem verbundenen Unternehmen beziehen.
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