Die CORONA Thematik bestimmt den aktuellen Tagesablauf. Neben den erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen werden wir auch deutliche wirtschaftliche Folgen verspüren.
Achten Sie daher auf Ihre Liquidität! Die Bundesregierung hat hierzu für Unternehmen wichtige SOFORTMASSNAHMEN beschlossen, welche Sie bei Bedarf in Anspruch nehmen sollten. Dies sind
flexible Arbeitszeit- und Kurzarbeitergeldregelungen (erleichterte Bedingung zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes)
Liquiditätshilfen durch Steuerstundungen (vereinfachte Absenkung der Vorauszahlungen, Stundung von Steuerzahlungen)
Unternehmenskredite (KFW- und ERP Programme, Achtung Antragstellung über Hausbank; sollten Sie Darlehen benötigen starten Sie umgehend die Gespräche mit ihrer Hausbank!)
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html
Wenn Sie als Arbeitnehmer betroffen sind, finden Sie z.B. auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeitoder des Rechtsportals Juris https://www.juris.de/jportal/nav/juris_2015/aktuelles/magazin/coronavirus-arbeitsrecht.jsp weiterführende Informationen.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.