Sollten Sie in 2022 Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss haben, ist Eile geboten.
Die Frist zur Antragstellung läuft in Bayern zum 20.10.2023 ab. Beachten Sie, dass Sie unter Umständen auch als Vermieter verpflichtet bist, diesen Antrag zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Staatsregierung (https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/).