Sollten Sie in 2022 Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss haben, ist Eile geboten.
Die Frist zur Antragstellung läuft in Bayern zum 20.10.2023 ab. Beachten Sie, dass Sie unter Umständen auch als Vermieter verpflichtet bist, diesen Antrag zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Staatsregierung (https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/).
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.