Die Aufbewahrungspflicht ist auf 8 Jahre abgesenkt worden – bisher mussten Rechnungen 10 Jahre aufbewahrt werden. Die neue Regelung gilt für alle Rechnungen, deren Aufbewahrungsfrist zum Inkrafttreten der Änderungen am 1.1.2025 noch nicht abgelaufen ist (Sonderregelungen gelten in bestimmten Fällen für Finanzdienstleister).