An der elektronischen Rechnungsstellung führt kein Weg vorbei. Ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmen) elektronische Rechnungen empfangen und an inländische Unternehmen versenden können. In Word erstellte Rechnungen oder reine PDF-Formate genügen nicht. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Änderungen und Anforderungen für E-Rechnungen.
E-Rechnungen ab 2025 Pflicht
21.06.2024
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.